Die Ausweisung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung erfolgt in Niedersachsen im Rahmen der regionalen Raumordnungspläne, deren Aufstellung Aufgabe der Landkreise ist. Diese Verfahren sind aufgrund der umfangreichen Beteiligungsmöglichkeiten und der zahlreichen, teils widerstreitenden lokalen und behördlichen Interessen oft sehr langwierig. Im Falle der beiden Gemeinden Altenmedingen und Bienenbüttel entschlossen sich darum lokale Bürgerwindpark-Gesellschaften, die potenzielle Eignung von Windenergieflächen im Gemeindegebiet schon im Vorgriff auf das Raumordnungsverfahren zu untersuchen.
Die Untersuchungen erfolgten unter Verwendung eines Geografischen Informationssystems (GIS). Alle Gemeindeflächen, die nicht generell aufgrund behördlicher Vorgaben von Windenergienutzung freizuhalten sind, wurden hinsichtlich konkurrierender Bedeutungen für den Naturschutz, z.B. ihrer Eigenschaft als avifaunistisch bedeutendem Lebensraum, dem Vorhandensein reich strukturierter Feldfluren oder der hohen Empfindlichkeit hinsichtlich des Landschaftsbildes betrachtet und bewertet. Im Ergebnis stand dann die verbleibende Kulisse mit konfliktarmen, also potenziell für die Windenergienutzung nutzbaren Eignungsräumen.