Für die Errichtung eines Busbetriebshofes stellt der Hamburger Bezirk Nord einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Gebiet nördlich des Hamburger Stadtparks auf. Das Plangebiet war ursprünglich bewaldet, so dass sich neben dem Erfordernis einer naturschutzrechtlichen Kompensation auch die Pflicht zu einer Ersatzaufforstung gemäß dem geltenden Waldrecht ergab. Der Hauptteil der Ausgleichsmaßnahmen sollte auf einer ehemals zum Gemüseanbau genutzten Ackerbrache im Schleswig-Holsteinischen Tensfeld umgesetzt werden. Nach dem Erwerb der Fläche ergaben sich dort jedoch Hinweise auf das Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope sowie der europarechtlich streng geschützten Zauneidechse.
Es wurde daher erforderlich, diese Hinweise im Rahmen von Geländeerfassungen zu überprüfen und die Ergebnisse in das Ausgleichskonzept für die Fläche einfließen zu lassen. Die dann tatsächlich nachgewiesenen Bestände der Zauneidechse und gesetzlich geschützter Sandmagerrasen durften durch die Maßnahme aufgrund des gesetzlichen Biotop- und Artenschutzes keinen Schaden nehmen, sie sollten im Sinne der Aufwertung der Fläche sogar gefördert werden.
Im Ergebnis wurde von der ursprünglich geplanten konventionellen Aufforstung auf größeren Teilflächen des Gebietes Abstand genommen. Stattdessen soll die Bewaldung nun eher entsprechend einer gelenkten natürlichen Sukzession erfolgen, wobei die Magerrasenbereiche offenzuhalten und zu pflegen sind. Zauneidechsenhabitate werden von der Bewaldung ausgenommen, die Überplanung der Fläche soll vielmehr durch flankierende Maßnahmen eine Aufwertung und Ausweitung der Habitate der Zauneidechse zur Folge haben.