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Artenschutz

Für die Rechtssicherheit von Planungen und Vorhaben ist die Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes obligatorisch. Diese findet im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung statt.

Für alle europäischen Vogelarten sowie einer Reihe gemäß EU-Recht streng geschützter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie definieren Beeinträchtigungen von geschützten Arten und deren Lebensräumen, die nur unter eng gesteckten Rahmenbedingungen zulässig sind.

Artenschutzfachliche Gutachten liefern bei Projekten, bei denen Konflikte mit dem Artenschutzrecht nicht ausgeschlossen werden können, die Grundlage für die behördliche Prüfung der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Sie basieren entweder auf Bestandserfassungen im Gelände oder einer Potenzialanalyse, bei der anhand von Verbreitungsdaten und den Habitatansprüchen der Arten auf mögliche Vorkommen geschlossen wird.

Regelmäßig werden auch Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zum Ausgleich von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen entwickelt und dargestellt.

Referenzen Artenschutz

Naturschutzmanagement

Management- und Pflegepläne sowie Monitoringkonzepte dienen der Vorbereitung und Erfolgskontrolle naturschutzfachlicher Maßnahmen von ökologisch zu entwickelnden Gebieten oder speziellen Schutzgütern, z.B. besonders schützenswerten Tier- und Pflanzenarten.

Natur- und Landschaftschutzgebiete bilden zusammen mit den Schutzgebieten des europaweiten Natura 2000-Netzes die Flächenkulisse für den sogenannten hoheitlichen Gebietsschutz. Deren Entwicklung und Pflege wird in Management- und Pflegeplänen dargestellt, die als Grundlage für die Umsetzung aller naturschutzfachlichen Maßnahmen in diesen Gebieten dienen.

Natuschutzmanagement ist auch bei der Entwicklung und dem Monitoring von Ausgleichsflächenpools gefragt, bei denen Maßnahmenflächen quasi auf Vorrat umgesetzt und nach Bedarf von Vorhabenträgern oder planenden Kommunen abgebucht werden können. Gleiches gilt für das Erfolgsmonitoring von Maßnahmen auf naturschutzfachlich zu entwickelnden Flächen, die z.B. im Rahmen von Stiftungsankäufen oder für die Umsetzung von Biotopverbundkonzepten gesichert werden.

Referenzen Naturschutzmanagement

Kartierung

Ökologische Daten bilden die Grundlage für naturschutzfachliche Bewertungen von Bauvorhaben und Planungen. Dafür sind aktuelle standardisierte Erfassungen von Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen erforderlich.

Um mögliche Umweltauswirkungen von Vorhaben und Planungen zu erkennen, sind oft ökologische Gutachten notwendig, die die Bestandssituation von Tier- und Pflanzenpopulationen und ihren Lebensräumen dokumentieren und bewerten.

Durch die frühzeitige Einbeziehung solcher ökologischer Informationen in den Planungsprozess können Behörden und Vorhabenträger ihre Entscheidungen entsprechend steuern und so Planungssicherheit erreichen.

Notwendig sind ökologische Untersuchungen auch als Grundlage für die Erarbeitung von Pflege- und Managementplänen in Schutzgebieten und im Rahmen von Monitoringprojekten und Artenhilfsprogrammen.

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Landschaftsplanung

Landschaftsplanerische Fachbeiträge sind eine wichtige Grundlage im Zulassungsverfahren von Vorhaben privater Träger oder öffentlichen Planungen. Typischer Weise werden dabei Themen wie Umweltverträglichkeit, Eingriffsermittlung und Ausgleichskonzepte behandelt.

Als zentrales Planungsinstrument zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes liefert die Landschaftsplanung ausgehend vom Menschen und seinen Bedürfnissen Vorschläge für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft.

Inhaltlich befassen sich Landschaftsplanerische Fachbeiträge und Gutachten meist mit schutzgutbezogenen Beschreibungen und Bewertungen von Natur und Landschaft sowie zu erwartenden Umweltauswirkungen. Sie beinhalten konkrete Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder zum Ausgleich von Beeinträchtigungen. Sie können aber auch die Umsetzung spezieller landschaftsplanerischer oder naturschutzfachlicher Ziele z.B. in Schutzgebieten zum Inhalt haben.

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