Für den Erhalt der Artenvielfalt, auch außerhalb von Schutzgebieten, werden gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt und dürfen nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Dazu gehören z.B. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer, Moore, Sümpfe, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Bruch-, Sumpf- und Auenwälder.
2013 wurde im Auftrag des Landkreises Lüneburg eine Erfassung der geschützten Biotope des Landkreises außerhalb des Biosphärenreservats Elbtalaue durchgeführt. Grundlage dafür war eine vorangegangene Auswertung von Luftbildern und anderen Quellen, die als Ergebnis einen im Gelände zu erfassenden Untersuchungsraum festgelegt hat. Dabei wurden auf einer Fläche von ca. 9.400 ha mehr als 3.000 geschützte Biotope festgestellt.
Die Erfassung bietet eine Grundlage für die Anlage eines Verzeichnisses durch den Landkreis Lüneburg. Dieses dient u.a. der Information von Flächeneigentümern über den Schutzstatus.