Für den Erhalt der Artenvielfalt, auch außerhalb von Schutzgebieten, werden gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes bestimmte Teile von Natur und Landschaft gesetzlich geschützt. Dazu gehören z.B. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer, Moore, Sümpfe, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Bruch-, Sumpf- und Auenwälder. Solche Biotope haben im Naturhaushalt eine besondere Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und dürfen deswegen nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden.
In den Jahren 2014 und 2015 wurde im Auftrag des Lüneburger Büros EGL im Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Erfassung der geschützten Biotope durchgeführt. Grundlage dafür war eine vorangegangene Auswertung von Luftbildern und anderen Quellen, aus der sich der im Gelände zu erfassende Untersuchungsraum ergab. Neben den geschützten Biotopen wurden auch die im Anhang II der FFH-Richtlinie geführten Lebensraumtypen erfasst. Dabei wurden auf einer Fläche von über 9.000 ha mehr als 2.200 geschützte Biotope festgestellt.
Die Erfassungsergebnisse stellen eine wesentliche Grundlage für die spätere Überarbeitung des Landschaftsrahmenplans sowie für die Anlage eines Verzeichnisses durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg dar. Dieses dient u.a. der Information von Flächeneigentümern über den Schutzstatus ihrer Grundstücke und den ggf. damit verbundenen Nutzungseinschränkungen.