Am südöstlichen Ortsrand von Dannenberg (Elbe) wurde auf einem ca. 2,8 ha großen Acker der Neubau eines Baumarktes geplant. Da die Fläche im rechtsgültigen Bebauungsplan sowie im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen war, wurde eine Änderung der Bauleitpläne erforderlich.
Gemäß § 2 (4) BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung vorzunehmen. Dafür wurden in Zusammenarbeit mit dem für die stadtplanerische Bearbeitung der Bauleitplanung beauftragten Büro Evers & Küssner Stadtplaner PartGmbB die Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung der Bauleitpläne.
Auf Basis einer Potenzialanalyse mit Darstellung aller geschützten Tier- und Pflanzenarten, die im Untersuchungsgebiet vorkommen können, wurde eine artenschutzrechtliche Bewertung vorgenommen. Neben der Prüfung auf Vorkommen von streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH Richtlinie und europäischen Vogelarten wurden auch weitere in der EU- bzw. Bundesartenschutzverordnung aufgeführte, besonders oder streng geschützte Arten betrachtet. Schließlich wurden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung artenschutzrechtlicher Verbote gemäß § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes entwickelt und dargestellt.
Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist beim Bau eines Einzelhandelsbetriebes mit einer zulässigen Geschossfläche von 1.200 m² bis weniger als 5.000 m², für den ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt wird, eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Dazu wurden in einem gesonderten Gutachten Informationen über das Vorhaben und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter zusammengestellt. Die Angaben liefern die Grundlage für eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht.