Bereits 2002 wurde der dänische Windpark Horns Rev I als erster seiner Art in der Nordsee gebaut. 2009 gingen dann auch in der deutschen Nordsee die ersten Windenergieanlagen (WEA) in Betrieb. Seitdem sind etwa neun deutsche Offshore-Windparks ans Netz gegangen. Allerdings sind bis Anfang des Jahres 2016 über 30 geplante Windparks mit weit über 2.000 WEA genehmigt worden. Sie nehmen zusammen eine Fläche von ca. 2.300 km² ein. Das entspricht in etwa der dreifachen Flächengröße Hamburgs.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Offshore-Windparks ist zu prüfen, ob die Anlagen die Meeresumwelt gefährden. Für mehrere geplante Windparks, darunter die Vorhaben SeaWind III und SeaWind IV, wurden daher im Auftrag des Instituts für Angewandte Ökosystemforschung (IfAÖ) Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) sowie Fachbeiträge zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erstellt. Sie basieren auf zweijährigen Basisuntersuchungen und Fachgutachten zu den Schutzgütern Avifauna, Meeressäuger, Benthos und Fische sowie auf weiteren Untersuchungen, etwa zu Schallemissionen.
Besondere Beachtung kommt den Schweinswalen zu. Sie halten sich in geringen bis mittleren Dichten im Bereich der betrachteten Vorhabengebiete auf. Es ist mit Vertreibungen während der Rammarbeiten zur WEA-Gründung zu rechnen. Ein vollständiger Lebensraumverlust im Bereich der zukünftigen Windparks ist aber nicht zu befürchten.
Ein weiteres wichtiges Schutzgut sind die Vögel. Die Nordsee wird von vielen Arten in großer Anzahl überflogen, wobei küstennahe Bereiche stärker frequentiert werden als Offshore-Gebiete. Massenhafter Vogelzug findet nur an wenigen Tagen im Jahr statt. Die Flughöhen liegen im Allgemeinen im Offshore-Bereich niedriger als küstennah. Es ist mit Barriereeffekten und Vogelschlag zu rechnen. Die genaue Zahl kollidierender Vögel kann bislang aber nicht sicher prognostiziert werden. Ein Frühwarnsystem sowie ein Beleuchtungs- und Abschaltkonzept könnte die Anzahl von Kollisionsopfern verringern.