Im Bereich einer Kleingartenanlage östlich des Hamburger Stadtparks wird auf einer Fläche von ca. 31 ha der Bau von Wohnungen geplant. Hierfür wurde durch den Bezirk Hamburg Nord ein Bebauungsplanverfahren angestrengt. Um zu überprüfen, ob der Realisierung des sogenannten Pergolenviertels artenschutzrechtliche Verbote entgegenstehen, wurde ein auf gesondert durchgeführten faunistischen Erfassungen basierender Artenschutzfachbeitrag erstellt.
Zunächst wurde anhand einer Analyse der Habitatstrukturen sowie vorhandener Bestandsdaten das zu untersuchende Artenspektrum festgelegt. Dann erfolgte eine Erfassung der Brutvögel und der Fledermäuse. Außerdem wurde das Gebiet auf mögliche Vorkommen weiterer streng geschützter Arten überprüft, darunter der Eremit, ein an alten Bäumen mit Totholz lebender Käfer. Auch wurde, Hinweisen von Nutzern der bestehenden Kleingärten folgend, gezielt nach der Grünen Mosaikjungfer, einer seltenen Großlibellenart, der Haselmaus, dem Kammmolch und der Zauneidechse gesucht. Für die vorkommenden Arten wurde geprüft, ob und auf welche Weise das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbote ausgeschlossen werden kann. Hierzu wurden Hinweise zur Optimierung der Planung sowie zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen formuliert.