In ihrem Koalitionsvertrag hatten die den Hamburger Senat tragenden Parteien 2008 die Einführung einer Niederflurstadtbahn in Hamburg vereinbart. Mit der Planung war als Vorhabensträgerin die Hamburger Hochbahn AG als städtisches Verkehrsunternehmen beauftragt worden. Für einen ersten, ca. 8 km langen Bauabschnitt zwischen der U-Bahnhaltestelle Kellinghusenstraße und dem Bramfelder Dorfplatz war auch eine Artenschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen.
In einem Gutachten wurden alle besonders geschützten Arten daraufhin untersucht, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG vorliegen. Daran anschließend wurden auch die ökologischen Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft. Grundlage waren u.a. Untersuchungen zum Bestand von Fledermäusen und Brutvögeln. Konflikte ergaben sich z.B. im Bereich des Hamburger Stadtparks und an der Alster. So waren innerstädtische Fledermausquartiere und bedeutende Vorkommen von Brutvögeln vom Vorhaben betroffen. Die Ergebnisse des Gutachtens sahen u.a. eine Optimierung des Trassenverlaufs sowie umfangreiche baubegleitende Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten vor.
Das Projekt wurde u.a. aus finanziellen und politischen Gründen nicht realisiert.