Die mit ständig wachsenden Nutzungsansprüchen verbundene steigende Belastung der natürlichen Ressourcen und die damit verbundenen Nutzungskonflikte erfordern planerische Lösungen und Beteiligungsmodelle für zunehmend komplexer werdende Fragestellungen. Gerade auch von Bürgerinnen und Bürgern, die von Planungen oder Großprojekten betroffen sind, werden in zunehmendem Maße Verträglichkeitsprüfungen für solche Vorhaben gefordert.
Für einen bei Großenwede im niedersächsischen Landkreis Soltau-Fallingbostel geplanten Windpark wurden im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens eine Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt. Zur Berücksichtigung der Belange der Eingriffsregelung wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) aufgestellt.
Eine Raumverträglichkeitsstudie beschreibt die Verträglichkeit abschätzbarer Auswirkungen eines Vorhabens mit Belangen wie etwa der Siedlungsstruktur und der Wirtschaft sowie mit Einrichtungen des öffentlichen und individuellen Verkehrs, für Ver- und Entsorgung, Fremdenverkehr und Erholung.
Bestandteile des LBP sind die Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Darstellung der Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Grundlage hierfür waren u.a. eine Biotopkartierung und eine Landschaftsbildanalyse. Der naturschutzrechtliche Eingriff wird durch die im LBP beschriebenen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung vollständig ausgeglichen.