Die FFH-Richtlinie der EU verpflichtet die Naturschutzbehörden der Bundesländer, den Erhaltungszustand der in den Anhängen der Richtlinie genannten Lebensraumtypen und Arten auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermitteln und zu dokumentieren. Zur Sicherung und Verbesserung des Erhaltungszustands müssen die Behörden geeignete Maßnahmen entwickeln und umsetzen.
Im Auftrag der Verwaltung des Biosphärenreservats Niedersächsische Elbtalaue wurden daher zur Planung und Organisation von praktischen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen für ausgewählte Lebensraumtypen und Arten sogenannte Zielgruppenbausteine entwickelt. Diese enthalten Angaben über die regionale Verbreitungssituation, den Erhaltungszustand, Gefährdungen und vor allem die konkreten Strategien zum Schutz und zur Entwicklung der Bestände.
Die Zielgruppenbausteine wurden für folgende Arten bzw. FFH-Lebensraumtypen (LRT) entwickelt: